AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mammut Floßverleih

1. Der Mammut Floßverleih betreibt die Vermietung von Wasserfahrzeugen zur freizeitlichen/touristischen Nutzung.

2. Die Buchungsanfrage erfolgt über das Buchungssystem auf der Website www.mammutfloss.de oder direkt vor Ort. Der Buchende (nachfolgend Kunde genannt) und Fahrer des Floßes muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.  Nach Eingang der Buchungsanfrage erhält der Kunde eine Anfragebestätigung und nach der vollständigen Bezahlung eine verbindliche Buchungsbestätigung, die den Mietvertrag darstellt.

3. Die Zahlung ist direkt bei der Buchung im Buchungssystem fällig. Unsere Bankverbindung lautet: Mammut Floßverleih | IBAN DE18 8205 1000 0163 1407 15| BIC HELADEF1WEM | SPARKASSE Mittelthüringen

Verwendungszweck: Name, Vorname | Buchungsnummer

Zahlungstransaktionen erfolgen über das Buchungssystem auf der Website www.mammutfloss.de via Vorkasse oder via PayPal. Es gilt das Datum des Zahlungseingangs zur Realisierung der Buchung. Diese wird dem Kunden bestätigt. Bis zum Zahlungseingang (drei Werktage nach Buchungsanfrage) bleibt die Reservierung bestehen. Erfolgt bis zu dieser Frist kein Zahlungseingang, gibt Mammut Floßverleih den Buchungstermin wieder frei. Bei sehr kurzfristigen Buchungen (unter drei Werktage vorher, es ist keine Zahlung bis zum Fahrttermin nachweisbar) erfolgt die Zahlung vor Ort nach Absprache. Außerdem gibt es die Möglichkeit der spontanen Vor-Ort-Buchung, wenn Flöße gerade frei verfügbar sind. Hier ist die Bezahlung in bar oder per PayPal zu entrichten.

Die auf unserer Website aufgezeigten Preise gelten jeweils für das aktuelle Kalenderjahr. Sollten Buchungen für das Folgejahr realisiert werden und hier Preisänderungen erfolgt sein, so gelten die Preise vom Datum der Buchung.

Die aufgezeigte Kaution ist vom Kunden bar vor Ort zu zahlen und wird nach der Floßfahrt dem Kunden sofort voll zurückerstattet, wenn keine Beschädigungen oder Verluste oder Verstöße verursacht wurden. Mammutfloß behält ebenfalls die Kaution ein, wenn Gäste, die nach Einweisung das Boot fahren, alkoholisiert zurückkommen. Dies insbesondere, um bei Schäden, die alkoholisiert während der Fahrt an Dritten verursacht wurden, noch regressieren zu können.

Das eigenmächtige Koppeln von Booten auf dem See ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir ebenfalls die Kaution ein, um entstandene Schäden an den Booten zu prüfen.

Das Zusteigen von Personen während der Ausfahrt ohne unser Wissen ist verboten.

4. Alle vereinbarten Leistungen und zugebuchten Extras sind im Buchungsvertrag festgehalten und stehen dem Kunden bei Antritt der Floßfahrt zur Verfügung. Bei Nichtgebrauch der zugebuchten Extras besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.

5. Bei Rücktritt von der Buchung entstehen Gebühren: Bei Absage oder Umbuchung von gebuchten Flößen entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro.  Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Ausfahrtzeit müssen 50 % des Gesamtpreises entrichtet werden. Da für den Kunden Vorauszahlungspflicht besteht, erhält er in diesem Fall 50 % des Buchungspreises erstattet. Bei Absagen am Tag des Ausfahrttermins besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Buchungspreises.

Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (Starkregen, hohe Windstärken) die Floßfahrt nicht stattfinden können, kann der Kunde den Buchungstermin ohne Bearbeitungsgebühr auf einen anderen freien Termin umbuchen bzw. Mammut Floßverleih zahlt das Geld zurück.

Bei Nichtantritt ohne Meldung der Kunden im oben genannten Zeitraum entfällt der Anspruch auf die Buchung, die gesamte gebuchte Leistung verfällt dann für den Kunden ohne den Anspruch auf Rückerstattung des Geldes.

Die gebuchte Tages- und Uhrzeit für die Floßfahrt ist für den Kunden bindend. Gewünschte Verlängerungen des Buchungszeitraums sind nur nach Absprache mit Mammut Floßverleih und nur bei Verfügbarkeit möglich.

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des Kunden auf pünktliche Abreise.

6. Unsere Flöße sind bei der Allianz AG versichert.

Mammut Floßverleih lehnt jede Haftung im Falle von Personenschäden ab. Die Kunden werden bei Fahrtantritt eingewiesen und erhalten und unterzeichnen eine Checkliste über die Belehrung. Im Übrigen gilt die Hafenordnung der Marina Mücheln Geiseltalsee. https://www.geiseltalsee.de/files/files/allgemeinverfuegung/2014/hafenordnung.pdf

Es gelten alle Vorschrift der Allgemeinverfügung/Hafenordnung. Ankern ist an den dafür zugelassenen Stellen erlaubt.

Der Kunde muss die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einhalten. 

7. Die Floßfahrt und die Nutzung aller zugebuchter Leistungen erfolgen auf eigene Gefahr. Sind Teilnehmer der Floßfahrt Nichtschwimmer, besteht die Pflicht zum Tragen von Schwimmwesten. Es gilt eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen von Schwimmwesten für Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Die Schwimmwesten befinden sich an Bord, brauchen nicht extra zugebucht werden und sind inklusive. Der Fahrer des Floßes darf nicht alkoholisiert sein, einem alkoholisierten Fahrer verweigert Mammut Floßverleih die Übergabe des Floßes ohne Anspruch auf Rückerstattung des Buchungsbetrags. Der Kunde darf auf dem Floß nur die zulässige Personenzahl befördern. Ein Zu- und Absteigen auf das Floß weiterer Personen auf dem See ist untersagt.

Die Kautionen für die einzelnen Flöße sind auf den jeweiligen Floßseiten aufgezeigt. Sie dienen Mammut Floßverleih als Sicherheit für den ordnungsgemäßen Umgang des Gastes mit allen zugebuchten Extras und Gegenständen an Bord. Es gelten die im Buchungssystem für die einzelnen Flöße aufgezeigten does and don’ts. Bei Schäden haftet der Kunde, das zieht die Einbehaltung der Kaution nach sich, vorerst unabhängig von der Schadenshöhe. Die Benutzung eines eigenen mitgebrachten Grills ist nicht gestattet. Wir stellen kostenpflichtig raucharme Holzkohlegrills über das Buchungssystem zur Verfügung, die für die Floßfahrt geeignet sind. Verursacht der Kunde Schäden am Floß oder am Equipment und ist dadurch eine rechtzeitige Zurverfügungstellung an den Nachkunden nicht möglich, haftet der verursachende Kunde auch für den nachfolgenden Leistungsausfall. Gleiches gilt für eigenmächtige Verlängerungen der Buchungszeit auf dem See, die eine pünktliche Nachnutzung unmöglich machen.

8. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Apolda.

Mit meiner Buchung bestätige ich, die AGB der Firma Mammut Floßverleih gelesen zu haben und anzuerkennen.